Die Herstellung von Stammzell-Präparaten, wozu neben der Aufbereitung auch die Lagerung von Nabelschnurblut-Stammzellen zählt, wird in Deutschland als Arzneimittel eingestuft, und fällt unter das Arzneimittelgesetz (AMG).
Dieses gibt strikte Bestimmungen zur Bearbeitung und Lagerung der Präparate. Seit dem 15.11.2007 besitzt Seracell eine Herstellungserlaubnis für die Aufbereitung und Einlagerung von Nabelschnurblut nach dem deutschen Arzneimittelgesetz.
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