Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen öffentlichen Nabelschnurblutbanken und privaten Nabelschnurblutbanken: Während die öffentlichen Banken, die sich durch Spenden und öffentliche Gelder finanzieren, die Stammzelleinlagerungen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, lagern private Stammzellbanken Stammzellen für eine spätere eigene, d.h. private Verwendung ein.
Bei einer (kostenlosen) Spende an öffentlichen Nabelschnurblutbanken hat man später keinen Zugriff auf die Stammzellen seines Kindes, da diese die Stammzelltransplantate im Bedarfsfall an fremde Patienten weitergeben.
Bei einer (kostenpflichtigen) Einlagerung in einer privaten Nabelschnurbank stehen den Eltern die Stammzellen ihres Kindes zur Verfügung. Später, als Erwachsener, kann es dann selbst über die eingelagerten Stammzellen verfügen.
Die Kosten für eine private Einlagerung müssen von den Eltern selbst getragen werden. Es gibt jedoch bereits einige Krankenkassen, die den Eltern bei einer Einlagerung einen Zuschuss gewähren.
Anders als bei fremden (z.B. öffentlich gespendeten) Stammzellen, werden die eigenen Stammzellen und die daraus entstandenen neuen Zellen vom Körper optimal vertragen und lösen keine Abstoßungsreaktionen aus.
Eine Ausnahme ist die Behandlung von Leukämien. Hier greift man bevorzugt auf einen „passenden“ fremden Stammzellspender z.B. auch aus der Familie zurück, da eine geringe gewünschte „Abstoßungsreaktion“ gegen die Leukämiezellen therapeutisch genutzt wird.
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