KidsGo Empfehlung - Seracell sehr guter Service

Wer verfügt nach Trennung der Eltern (vor dem 18 Lebensjahr des Kindes) oder im Todesfall über die Stammzellen?

Als Eigentümer ist ausschließlich das Kind, bis zur Volljährigkeit vertreten durch den oder die gesetzlichen Vertreter, zur Verfügung über das Nabelschnurblut und die daraus gewonnen Stammzellen befugt. Auch wenn es zu einer Trennung des Elternpaares kommen sollte, bleibt der Vertrag weiterhin bestehen. Vertragspartner ist jeweils der gesetzliche Vertreter des Kindes.

 

Nabelschnurblut ist
wertvoll. Lassen Sie es
für Ihr Kind aufbewahren!