Letztendlich entscheidet der behandelnde Arzt oder die Hebamme über die Entnahme des Nabelschnurblutes. Im Regelfall darf Nabelschnurblut nicht bei schweren Komplikationen im Laufe der Schwangerschaft, des Geburtsvorgangs, bei Frühgeburten vor dem 7. Monat und bei schweren Infektionskrankheiten der Mutter entnommen werden. Bei Gefahr für Mutter oder Kind erfolgt ebenfalls keine Nabelschnurblut-Entnahme.
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